ibu institut für berufsbildung und umschulung gmbh
Gabelstapler bedienen
für Beschäftigte und Auszubildende
Diese Qualifikation (Stufe 1 und 2) wird in der Regel als „Staplerschein“ bezeichnet und soll sicherstellen, dass jede:r Fahrer:in die spezifischen Funktionen und Eigenschaften von Flurförderzeugen versteht und beherrscht sowie die Gefahren, die für sich selbst und andere entstehen können, richtig einschätzen und vermeiden kann.
Aus- & Weiterbildung
Staplerscheine und Fahrschulungen nach DGUV
Gabelstapler und andere Flurförderzeuge haben besondere Anforderungen an den/die Fahrer:in, sodass sie nur von geschulten und geeigneten Mitarbeiter:innen bedient werden können. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) schreibt eine bundesweit einheitliche und verpflichtende Prüfung zum Führen von Flurförderzeugen vor, über die ein sogenannter Flurförderzeugführerschein erworben werden kann.
Die Kurse werden bei uns nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaft durchgeführt. Wenn das Können in einer theoretischen Prüfung und einer praktischen Fahrprobe unter Beweis gestellt wurde, wird mit dem persönlichen Fahrerausweis zum Führen von Flurförderzeugen und einem Zertifikat abgeschlossen.
Der Beginn ist individuell und laufend möglich.
Für Inhouse-Schulungen (bis zu maximal 12 Teilnehmenden) bieten wir individuelle und zeitnahe Termine an. Die Preise erhalten Sie gern auf Anfrage.
Weitere Informationen entnehmen Sie gerne dem Flyer.
Wer mindestens 18 Jahre alt und körperlich geeignet ist, kann den Staplerschein erwerben. Die körperliche Eignung wird durch eine ärztliche Untersuchung festgestellt.
Für den Erwerb des Staplerscheins müssen Personen mindestens 18 Jahre alt sein. Es sei denn: Wenn ein minderjähriger Jugendlicher im Rahmen der berufsbildbezogenen Ausbildung unter Aufsicht ein Flurförderzeug bedient, gilt das nicht als „selbstständiges Steuern“ im Sinne der DGUV Vorschrift 68.
Rechtliche Grundlagen
(10-15 %) – Überblick über relevante Gesetze, Ordnungen, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften in Bezug auf Flurförderzeuge.
Unfallgeschehen
(5 %) – Statistiken über Unfälle mit FFZ und ausgewählte Unfälle zur Analyse.
Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
(5-10 %) – Aufbau eines Gabelstaplers, Aufbau anderer FFZ, Unterschiede Gabelstapler und Kraftfahrzeug hinsichtlich Lenkung, Fahrverhalten und Antrieb, Funktionen von Anbaugeräten wie Seitenschieber, Arbeitsbühne, Klammer, Gabelverlängerung und Schubgabel, Kippbehälter.
Antriebsarten
(5-10 %) – Batterie-elektrischer Antrieb, Batteriewechsel und Laden bei elektrischem Antrieb, verbrennungsmotorischer Antrieb (Diesel, Benzin, Flüssiggas, Erdgas), Einsatz in komplett oder teilweise geschlossenen Räumlichkeiten.
Standsicherheit
(10-15 %) – Schwerpunkt von Stapler und Last, Einfluss von Anbaugeräten, Standfläche, Anfahren, Kurvenfahrten und Bremsen, Einfluss von Bodenbeschaffenheit, Bereifung und Achskonstruktion, Wenden auf schiefer Ebene, Verhalten bei umstürzendem Gabelstapler.
Betrieb allgemein
(15-20 %) – Betriebsanleitungen und -anweisungen, angemessene Fahrgeschwindigkeit, Verlassen des FFZ, mögliche Gefährdungen Dritter, Befahren von Steigung und Gefälle.
Regelmäßige Prüfung
(5 %) – tägliche Sicht- und Funktionsprüfung, regelmäßige Prüfung durch Sachverständigen, Prüfnachweis, Prüfplakette.
Umgang mit Last
(10-15 %) – Zustand von Last und Lastaufnahmemittel, Lastaufnahme, Umgang mit nicht palettierten Lasten, Einsatz von Lastschutzgittern und Fahrerschutzdach, Tragfähigkeit von Regalen, Sicht auf Fahrbahn, Transport hängender Lasten, Transport von Gefahrstoffen, Be- und Entladen von Fahrzeugen und Aufliefern.
Sondereinsätze
(10-15 %) – Verwendung von Arbeitsbühnen, Fahren im öffentlichen Raum, Verziehen von Anhängern, Einsatz im Tiefkühlbereich, Transport feuerflüssiger Massen.
Verkehrsregeln/Verkehrswege
(5 %) – innerbetriebliche Verkehrsregelungen, Befahren von Laderampen, Überladebrücken, Aufzügen, Engpässen, Toren, Durchfahrten und Regalgängen sowie Überqueren von Gleisanlagen.
Quelle: https://www.staplerberater.de/sicher-stapler-fahren/flurfoerdermittelschein#3
Der Musterlehrplan der praktischen Ausbildung gem. DGUV Grundsatz 308-001 sieht insgesamt 7 Themenschwerpunkte vor, die von jedem Teilnehmer der Ausbildung unter Anleitung mit einem Frontstapler durchzuführen sind.
Einweisung am Flurförderzeug
Stellteile für Fahren, Bremsen, Lenkung, Lasthandhabung, Sonderstellteile (Multifunktionshebel, Rücktasteinrichtungen), Sicherung und Sicherheitseinrichtungen.
Tägliche Einsatzprüfung
Sichtprüfung, Funktionsprüfung.
Lastschwerpunktdiagramm, Gewichtsverteilung und zulässige Lasten.
Hinweise auf Gefahrstellen am Flurförderzeug
Hubgerüst, Zugang, Fahrzeugrahmen, bei Gabelaustausch, Batteriewechsel, Montage von Anbaugeräten. Diese vier Schwerpunkte sollen zusammen 10-20 % der praktischen Ausbildung umfassen.
Gewöhnung an das Flurförderzeug
Einstellen Fahrersitz, Rückhalteeinrichtung, Anlassen/Starten, Betätigung aller Stellteile ohne Last.
Verlassen des Flurförderzeugs
Sichern von Last und Gerät.Diese beiden Schwerpunkte sollen zusammen etwa 5 % der praktischen Ausbildung ausmachen.
Fahr- und Staplerübungen (55-65 %)
hier sollen anhand realitätsnaher Übungen typische Fahr- und Stapelsituationen eingeübt werden. Unter anderem sollen Fahrten mit und ohne Last, vor- und rückwärts sowie Kurven- und Tordurchfahrten trainiert werden. Auch das Be- und Entladen sowie das Ein- und Ausstapeln von Palettenstapeln oder Gitterboxen an einem Palettenregal gehören zum praktischen Übungsteil.
Quelle: https://www.staplerberater.de/sicher-stapler-fahren/flurfoerdermittelschein#3
Die Lehrgangs-, Unterhalts-, Fahr- bzw. Internatskosten werden von der Agentur für Arbeit bzw. Ihrem individuellen Leistungsträger übernommen, soweit die individuellen Förderungsvoraussetzungen vorliegen. Bitte fragen Sie Ihre:n Berater:in bei der Agentur für Arbeit bzw. Leistungsträger nach einem Bildungsgutschein.